Sample report
This is what a nis2scan report looks like.
The report below was produced by the real nis2scan report generator against a fictional demo environment. It shows every element of a real scan: the compliance matrix, defects with legal citations and remediation, positive evidence, documented exceptions, scan limits, and the attestation checklist.
NIS2 Compliance Report — §30 BSIG
Unternehmen: Demo Firma GmbH
NIS2-Kategorie: Besonders wichtige Einrichtung (Selbsteinstufung)
Scan-Datum: 24.07.2026 09:15:00 UTC
Scan-ID: 032b708a-4040-488d-a894-0c8917272700
Scope: AWS
Rechtsstand: BSIG i. d. F. des NIS2UmsuCG (BGBl. 2025 I Nr. 301), in Kraft seit 06.12.2025
Executive Summary
| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Erfüllungsgrad (cloud-technischer Teilaspekt) | Teilweise erfüllt |
| Zusatzsicht: Bereiche strikt erfüllt oder alle Mängel per dokumentierter Ausnahme akzeptiert | 6 von 8 (davon 6 strikt erfüllt) |
| Checks ausgeführt | 10 |
| Checks bestanden (von anwendbaren) | 6/10 |
| Checks nicht bestanden | 4 |
| Checks nicht anwendbar (keine Prüfobjekte) | 0 |
| Checks mit Fehler (nicht ausgewertet) | 0 |
| Mängel gesamt | 4 |
| — davon per dokumentierter Ausnahme akzeptiert | 1 |
| Positivnachweise | 10 |
| Kritisch | 2 |
| Hoch | 2 |
| Mittel | 0 |
| Niedrig | 0 |
| Info | 0 |
| §30-Bereiche geprüft | 8/10 |
Der Erfüllungsgrad bewertet ausschließlich den cloud-technisch prüfbaren Teilaspekt der jeweiligen §30-Maßnahme. Organisatorische Anforderungen (Richtlinien, Prozesse, Schulungen) sind nicht Gegenstand dieses Scans.
Compliance-Matrix §30 BSIG
| §30 Nr. | Bereich | Erfüllungsgrad | Checks bestanden | N. a. | Fehler | Mängel | davon Ausnahme | Kritisch | Hoch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Risikoanalyse und IT-Sicherheitskonzepte | Erfüllt | 1/1 | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 |
| 2 | Bewältigung von Sicherheitsvorfällen | Erfüllt | 1/1 | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 |
| 3 | Aufrechterhaltung des Betriebs | Erfüllt | 1/1 | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 |
| 6 | Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen | Erfüllt | 1/1 | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 |
| 7 | Grundlegende Schulungen und Sensibilisierung | Erfüllt | 1/1 | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 |
| 8 | Kryptographie | Nicht erfüllt | 0/1 | 0 | 0 | 1 | - | 0 | 1 |
| 9 | Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und IKT-Verwaltung | Nicht erfüllt | 0/3 | 0 | 0 | 3 | 1 | 2 | 1 |
| 10 | MFA und gesicherte Kommunikation | Erfüllt | 1/1 | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 |
„Checks bestanden” zählt nur anwendbare Checks (mit Prüfobjekten in der Umgebung). „N. a.” = nicht anwendbar: keine Prüfobjekte vorhanden — kein Nachweis, kein Mangel. „davon Ausnahme” nennt Mängel, die per dokumentierter Ausnahme akzeptiert sind (Abschnitt „Ausnahmen”) — sie zählen in der Mängel-Spalte weiterhin voll mit, keine stille Herausrechnung.
Mängel nach §30-Bereich
§30 Abs. 2 Nr. 8 — Kryptographie
Gesetzestext: “Konzepte und Prozesse für den Einsatz von kryptographischen Verfahren” Quelle: § 30 Abs. 2 Nr. 8 BSIG (abgerufen am 2026-07-11)
ISO 27001 Referenz: A.8.24
AWS-NR8-001: S3-Bucket ohne Default-Verschlüsselung
- Schweregrad: HIGH
- Resource:
arn:aws:s3:::demo-firma-uploads - Region: eu-central-1
- Ist-Zustand: Der S3-Bucket ‘demo-firma-uploads’ hat keine serverseitige Default-Verschlüsselung konfiguriert. Alle hochgeladenen Objekte sind unverschlüsselt gespeichert.
- Soll-Zustand: SSE-S3 (AES-256) oder SSE-KMS Default-Verschlüsselung aktiviert
- Empfehlung: Aktivieren Sie die Default-Verschlüsselung für den S3-Bucket mit SSE-S3 (AES-256) oder SSE-KMS. AWS CLI: aws s3api put-bucket-encryption —bucket demo-firma-uploads —server-side-encryption-configuration ’{“Rules”:[{“ApplyServerSideEncryptionByDefault”:{“SSEAlgorithm”:“AES256”}}]}’
- Aufwand: LOW
- ISO 27001: A.8.24 Verwendung von Kryptographie
- Audit-Nachweis:
GetBucketEncryption returned ServerSideEncryptionConfigurationNotFoundError for bucket 'demo-firma-uploads'
§30 Abs. 2 Nr. 9 — Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und IKT-Verwaltung
Gesetzestext: “Erstellung von Konzepten für die Sicherheit des Personals, die Zugriffskontrolle und für die Verwaltung von IKT-Systemen, -Produkten und -Prozessen” Quelle: § 30 Abs. 2 Nr. 9 BSIG (abgerufen am 2026-07-11)
ISO 27001 Referenz: A.5.9, A.5.10, A.5.11, A.5.12, A.5.13, A.5.14, A.5.15, A.5.16, A.5.17, A.5.18
AWS-NR9-004: Security Group mit öffentlichem Zugriff auf 22 (SSH)
- Schweregrad: CRITICAL
- Resource:
sg-0f1e2d3c4b5a69870 - Region: eu-central-1
- Ist-Zustand: Die Security Group ‘sg-0f1e2d3c4b5a69870’ (demo-firma-bastion-sg) erlaubt eingehenden Zugriff von 0.0.0.0/0 auf Port(s) 22 (SSH).
- Soll-Zustand: Kein unrestricted Inbound-Zugriff auf kritische/administrative Ports
- Empfehlung: Beschränken Sie den Zugriff auf spezifische IP-Bereiche oder verwenden Sie AWS Systems Manager Session Manager für SSH-Zugriff anstelle von öffentlichen Security-Group-Regeln.
- Aufwand: LOW
- ISO 27001: A.5.15-A.5.18 Access control
- Audit-Nachweis:
DescribeSecurityGroups: sg-0f1e2d3c4b5a69870 allows 0.0.0.0/0 on 22 (SSH)
AWS-NR9-006: S3-Bucket-Policy erlaubt öffentlichen Zugriff
- Schweregrad: CRITICAL
- Resource:
arn:aws:s3:::demo-firma-website - Region: eu-central-1
- Ist-Zustand: Die Bucket-Policy erlaubt Zugriff für Principal: * ohne Bedingung. Dies kann zu ungewollter Datenexposition führen.
- Soll-Zustand: Kein Principal: * in Bucket-Policies
- Empfehlung: Entfernen Sie den öffentlichen Zugriff aus der Bucket-Policy. Verwenden Sie stattdessen spezifische IAM-Rollen oder Account-IDs als Principal.
- Aufwand: LOW
- ISO 27001: A.5.15-A.5.18 Access control
- Audit-Nachweis:
GetBucketPolicy: Principal=* with Effect=Allow, no Condition
AWS-NR9-001: IAM-Benutzer ohne MFA
- Schweregrad: HIGH
- Resource:
arn:aws:iam::111122223333:user/j.schmidt - Region: global
- Ist-Zustand: Der IAM-Benutzer ‘j.schmidt’ hat keine MFA-Authentifizierung konfiguriert. Ohne MFA ist der Account anfällig für Credential-basierte Angriffe.
- Soll-Zustand: MFA aktiviert (Virtual MFA, Hardware-Token, oder FIDO2)
- Empfehlung: Aktivieren Sie MFA für den IAM-Benutzer. Empfohlen: FIDO2 Security Key oder Virtual MFA App. AWS Console: IAM → Users → Security credentials → MFA
- Aufwand: LOW
- ISO 27001: A.5.15-A.5.18 Access control
- Audit-Nachweis:
ListMFADevices returned 0 devices for user j.schmidt
Ausnahmen
Dokumentierte, befristete Ausnahmen unterdrücken keinen Befund — der Mangel bleibt oben sichtbar und zählt in den Mängel-Zahlen weiterhin voll mit. Diese Sektion macht zusätzlich transparent, welche Mängel die Einrichtung bewusst und nachvollziehbar akzeptiert hat. Eine dokumentierte Ausnahme ist eine Risikoentscheidung der Einrichtung; sie beseitigt den technischen Mangel nicht und nimmt eine Bewertung durch Auditor oder Aufsicht nicht vorweg.
| Check | Ressource | Vermerk | Befristet bis | Autor/Ticket |
|---|---|---|---|---|
| AWS-NR9-006 | arn:aws:s3:::demo-firma-website | Bewusst öffentlicher Static-Website-Bucket für den Unternehmensauftritt (demo-firma.de). Der Zugriff über die Bucket-Policy ist auf lesende GetObject-Berechtigungen für öffentliche HTML/CSS/Bild-Assets beschränkt; es werden keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten über diesen Bucket bereitgestellt. Risikoakzeptanz durch die Geschäftsführung dokumentiert. | 24.01.2027 | M. Mustermann / WEB-142 |
Positivnachweise nach §30-Bereich
Konforme Prüfobjekte als belastbarer Nachweis (nicht nur Abwesenheit von Mängeln).
§30 Abs. 2 Nr. 1 — Risikoanalyse und IT-Sicherheitskonzepte
| Check | Titel | Ressource | Nachweis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR1-001 | Config Recorder aktiv | arn:aws:config:eu-central-1:111122223333:recorder/default | DescribeConfigurationRecorderStatus: recording=true for default in eu-central-1 |
§30 Abs. 2 Nr. 2 — Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
| Check | Titel | Ressource | Nachweis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR2-001 | GuardDuty aktiviert | arn:aws:guardduty:eu-central-1:111122223333:detector/64b1f3a9c8d2e7f0 | GetDetector: Status=ENABLED in eu-central-1 |
§30 Abs. 2 Nr. 3 — Aufrechterhaltung des Betriebs
| Check | Titel | Ressource | Nachweis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR3-002 | S3-Bucket mit Versionierung | arn:aws:s3:::demo-firma-backups | GetBucketVersioning: Status=Enabled for demo-firma-backups |
§30 Abs. 2 Nr. 6 — Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
| Check | Titel | Ressource | Nachweis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR6-001 | CloudTrail-Zustellung betrieblich wirksam | arn:aws:cloudtrail:eu-central-1:111122223333:trail/demo-firma-trail | GetTrailStatus: LatestDeliveryTime=2026-07-24T07:52:00+00:00 (hours_ago=1.4), log_file_validation=True |
§30 Abs. 2 Nr. 7 — Grundlegende Schulungen und Sensibilisierung
| Check | Titel | Ressource | Nachweis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR7-001 | IAM-Passwort-Richtlinie erfüllt Anforderungen | arn:aws:iam::111122223333:account-password-policy | GetAccountPasswordPolicy: all requirements met (length=16) |
§30 Abs. 2 Nr. 8 — Kryptographie
| Check | Titel | Ressource | Nachweis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR8-001 | S3-Bucket mit Default-Verschlüsselung | arn:aws:s3:::demo-firma-logs | GetBucketEncryption: SSEAlgorithm=aws:kms for demo-firma-logs |
§30 Abs. 2 Nr. 9 — Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und IKT-Verwaltung
| Check | Titel | Ressource | Nachweis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR9-001 | IAM-Benutzer mit MFA | arn:aws:iam::111122223333:user/m.mueller | ListMFADevices returned 1 device(s) for user m.mueller |
| AWS-NR9-004 | Security Group ohne öffentlichen Zugriff | sg-0a1b2c3d4e5f67890 | DescribeSecurityGroups: sg-0a1b2c3d4e5f67890 has no public inbound rule on critical/administrative ports |
| AWS-NR9-006 | S3-Bucket ohne öffentliche Bucket-Policy | arn:aws:s3:::demo-firma-assets | GetBucketPolicy: Keine Bucket-Policy vorhanden |
§30 Abs. 2 Nr. 10 — MFA und gesicherte Kommunikation
| Check | Titel | Ressource | Nachweis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR10-001 | AWS Root-Account mit MFA | arn:aws:iam::111122223333:root | GetAccountSummary: AccountMFAEnabled=1 |
Prüfabdeckung: Ergebnisse aller Checks
Jeder ausgeführte Check ist hier aufgeführt — auch fehlgeschlagene und nicht ausgewertete (keine stillen Lücken).
Alle Check-Ergebnisse
| Check-ID | Titel | §30 Nr. | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| AWS-NR1-001 | AWS Config Recorder | 1 | Bestanden |
| AWS-NR2-001 | GuardDuty Aktivierung | 2 | Bestanden |
| AWS-NR3-002 | S3 Bucket Versioning | 3 | Bestanden |
| AWS-NR6-001 | CloudTrail Betriebliche Wirksamkeit | 6 | Bestanden |
| AWS-NR7-001 | IAM Password Policy | 7 | Bestanden |
| AWS-NR8-001 | S3 Default Encryption | 8 | Nicht bestanden |
| AWS-NR9-001 | IAM User MFA Status | 9 | Nicht bestanden |
| AWS-NR9-004 | Security Group Open Access | 9 | Nicht bestanden |
| AWS-NR9-006 | S3 Bucket Policy Public Access | 9 | Nicht bestanden |
| AWS-NR10-001 | Root Account MFA | 10 | Bestanden |
Prüfgrenzen der Checks (Known Limitations)
Jeder Check prüft einen abgegrenzten technischen Aspekt — was er ausdrücklich nicht prüft, steht hier (Fail-Safe-Transparenz).
- AWS-NR1-001 (AWS Config Recorder): Prüft nur, ob ein Config Recorder in den gescannten Regionen aufzeichnet. Nicht geprüft werden der Aufzeichnungsumfang und ob die aufgezeichneten Daten ausgewertet werden.
- AWS-NR2-001 (GuardDuty Aktivierung): Prüft nur den Detector-Status je Region. Nicht geprüft werden aktivierte Schutzmodule und ob GuardDuty-Befunde in einen Incident-Prozess münden.
- AWS-NR3-002 (S3 Bucket Versioning): Prüft nur den Versioning-Status der Buckets. Nicht geprüft werden Lifecycle-Regeln, die alte Versionen löschen, und ob Versioning als Wiederherstellungsweg tatsächlich trägt.
- AWS-NR6-001 (CloudTrail Betriebliche Wirksamkeit): Prüft nur, ob CloudTrail aktiv Ereignisse liefert (betriebliche Funktion). Nicht geprüft wird, ob die Ereignisse ausgewertet werden.
- AWS-NR7-001 (IAM Password Policy): Prüft nur die IAM-Passwort-Richtlinie des Accounts. Föderierte Identitäten (SSO/IdP) unterliegen der Richtlinie des Identitätsanbieters und werden hier nicht geprüft.
- AWS-NR8-001 (S3 Default Encryption): Prüft nur die Default-Encryption-Einstellung der Buckets. Nicht geprüft werden einzelne Objekte, die vor der Aktivierung unverschlüsselt abgelegt wurden.
- AWS-NR9-001 (IAM User MFA Status): Prüft nur IAM-Benutzer mit Konsolen-Login. Föderierte Zugänge (SSO/IdP) werden vom Identitätsanbieter durchgesetzt und hier nicht geprüft.
- AWS-NR9-004 (Security Group Open Access): Prüft Security-Group-Regeln auf offene kritische/administrative Ports (SSH/RDP u. a.) sowie Vollbereichs-Freigaben (alle Ports) von 0.0.0.0/0 bzw. ::/0. Öffentliche Regeln auf nicht-administrative Ports werden nicht bewertet. Ob hinter einer offenen Regel tatsächlich eine Instanz erreichbar ist (Routing, NACLs), wird nicht geprüft.
- AWS-NR9-006 (S3 Bucket Policy Public Access): Prüft Bucket-Policies auf öffentliche Freigaben (Principal: *). Öffentliche Freigaben über Bucket-ACLs, Zugriffe über CloudFront-Distributionen oder vorsignierte URLs sind nicht Gegenstand.
- AWS-NR10-001 (Root Account MFA): Prüft nur, ob Root-MFA aktiviert ist. Art des zweiten Faktors (Hardware vs. virtuell) und die sichere Verwahrung werden nicht geprüft.
Attestierungs-Checkliste: manuell zu erbringende Nachweise
Dieser Scan bewertet ausschließlich den cloud-technisch prüfbaren Teilaspekt jeder §30-Maßnahme. Die folgenden Nachweise kann kein Cloud-Scan erbringen — sie sind organisatorisch zu attestieren und gehören zur vollständigen NIS2-Dokumentation.
§30 Abs. 2 Nr. 1 — Risikoanalyse und IT-Sicherheitskonzepte
Automatisiert geprüfter Teilaspekt: Automatisiert geprüft wird ausschließlich, ob technische Grundlagen für die Risikoerkennung in der Cloud-Umgebung aktiv sind (z. B. Konfigurations-Aufzeichnung, Bedrohungserkennungsdienste, zentrale Sicherheitsauswertung). Ob eine Risikoanalyse tatsächlich durchgeführt, dokumentiert und aktuell gehalten wird, kann ein Cloud-API-Scan strukturell nicht feststellen — aktivierte Dienste sind ein Indiz, kein Nachweis.
Manuell zu attestieren:
- Dokumentierte Informationssicherheitsleitlinie liegt vor und ist von der Leitung freigegeben
- Risikoanalyse-Verfahren ist dokumentiert und wird regelmäßig durchgeführt
- Risikobehandlungsplan mit Verantwortlichkeiten und Terminen existiert und ist aktuell
§30 Abs. 2 Nr. 2 — Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Automatisiert geprüfter Teilaspekt: Automatisiert geprüft wird nur der technische Detektionsunterbau in der Cloud-Umgebung (Bedrohungserkennung, Alarmierung, Ereignis-Routing) sowie das Vorhandensein in der Cloud hinterlegter technischer Reaktions- und Analysebausteine (z. B. Response-Pläne, Automatisierungs-Playbooks, Forensik-Dienste). Nicht prüfbar sind der Incident-Response-Prozess selbst, die organisatorische Reaktionsfähigkeit und die Einhaltung der Meldepflichten nach §32 BSIG.
Manuell zu attestieren:
- Incident-Response-Plan ist dokumentiert und wurde in den letzten 12 Monaten geübt
- Meldewege an das BSI (§32 BSIG) sind definiert, Fristen und Zuständigkeiten bekannt
- Rollen, Eskalationswege und Erreichbarkeiten für Sicherheitsvorfälle sind festgelegt
§30 Abs. 2 Nr. 3 — Aufrechterhaltung des Betriebs
Automatisiert geprüfter Teilaspekt: Automatisiert geprüft werden technische BCM-Bausteine in der Cloud (Backups, Versionierung, Redundanz über Verfügbarkeitszonen, Health-Checks). Nicht prüfbar sind das BCM-Konzept, Wiederanlaufpläne, definierte Wiederherstellungsziele (RTO/RPO) und ob Wiederherstellungen tatsächlich geübt werden.
Manuell zu attestieren:
- BCM-/Notfallkonzept ist dokumentiert und von der Leitung freigegeben
- Wiederherstellungsziele (RTO/RPO) sind je kritischem System definiert
- Wiederherstellungsübungen (Restore-Tests) sind durchgeführt und dokumentiert
- Krisenmanagement-Organisation (Stab, Kommunikation) ist festgelegt
§30 Abs. 2 Nr. 6 — Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
Automatisiert geprüfter Teilaspekt: Automatisiert geprüft wird nur, ob technische Grundlagen für Wirksamkeitsbewertung vorhanden sind (manipulationssichere Audit-Protokolle, Regel-Auswertungen, Sicherheits-Dashboards). Ob Wirksamkeit tatsächlich bewertet wird — interne Audits, Kennzahlen, Management-Bewertungen — ist organisatorisch und nicht per API prüfbar.
Manuell zu attestieren:
- Auditprogramm (interne Überprüfungen) ist festgelegt und wird durchgeführt
- Management-Bewertung der Informationssicherheit findet regelmäßig statt und ist dokumentiert
- Kennzahlen zur Wirksamkeit der Maßnahmen sind definiert und werden erhoben
§30 Abs. 2 Nr. 7 — Grundlegende Schulungen und Sensibilisierung
Automatisiert geprüfter Teilaspekt: Automatisiert geprüft werden technische Cyberhygiene-Grundlagen in der Cloud-Umgebung (Passwort-/Kontorichtlinien, sicherheitsrelevante Organisationsrichtlinien, Sicherheits-Ansprechpartner). Schulungen und Awareness-Maßnahmen — der Kern dieser Maßnahme — sind nicht per Cloud-API prüfbar.
Manuell zu attestieren:
- Schulungsprogramm zur Informationssicherheit existiert; Teilnahmenachweise liegen vor
- Auch Geschäftsleitung/Leitungsorgane nehmen nachweislich an Schulungen teil
- Regelmäßige Awareness-Maßnahmen (z. B. Phishing-Simulationen) werden durchgeführt
§30 Abs. 2 Nr. 8 — Kryptographie
Automatisiert geprüfter Teilaspekt: Dieser Bereich ist cloud-technisch gut prüfbar: Verschlüsselung at Rest und in Transit, Schlüsselrotation, TLS-Mindestversionen und Zertifikatsgültigkeit werden automatisiert geprüft. Nicht prüfbar ist das Kryptokonzept selbst — welche Verfahren wofür einzusetzen sind und wie Schlüssel organisatorisch verwaltet werden.
Manuell zu attestieren:
- Kryptokonzept ist dokumentiert (Verfahren, Schlüssellängen, Einsatzbereiche)
- Prozess für Schlüsselverwaltung und -wechsel ist festgelegt (auch außerhalb der Cloud)
§30 Abs. 2 Nr. 9 — Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und IKT-Verwaltung
Automatisiert geprüfter Teilaspekt: Automatisiert geprüft wird die technische Zugriffskontrolle in der Cloud (IAM-Rollen und -Richtlinien, Schlüsselhygiene, Netzwerkzugriffe, öffentliche Freigaben). Nicht prüfbar sind Personalsicherheit, das Zugriffskontrollkonzept als Dokument, Joiner/Mover/Leaver-Prozesse und das Asset-Inventar außerhalb der gescannten Cloud-Umgebung.
Manuell zu attestieren:
- Zugriffskontrollkonzept (Least Privilege, Need-to-Know) ist dokumentiert
- Prozess für Eintritt/Wechsel/Austritt (Joiner/Mover/Leaver) inkl. Rechteentzug ist geregelt
- Asset-Inventar umfasst auch Systeme außerhalb der gescannten Cloud-Umgebung
- Maßnahmen zur Personalsicherheit (Verpflichtungen, Vertraulichkeit) sind umgesetzt
§30 Abs. 2 Nr. 10 — MFA und gesicherte Kommunikation
Automatisiert geprüfter Teilaspekt: Automatisiert geprüft wird die MFA-Konfiguration der Cloud-Zugänge und die Absicherung administrativer Zugriffswege. Nicht prüfbar sind MFA außerhalb der Cloud (z. B. VPN, lokale Systeme), gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie Notfallkommunikationssysteme.
Manuell zu attestieren:
- MFA oder kontinuierliche Authentifizierung ist für Zugänge geregelt; der Geltungsbereich (auch außerhalb der gescannten Cloud-Umgebung) ist dokumentiert
- Gesicherte Kommunikationsmittel (Sprache, Video, Text) sind festgelegt und im Einsatz
- Notfallkommunikationssystem für den Fall kompromittierter Systeme ist definiert
Anhang A: Scan-Metadaten
| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Tool-Version | 0.1.6 |
| Report-Profil | Intern (Klardaten) |
| Schema-Version | 1.1.0 |
| Mapping-Version | 2026.07 |
| Rechtsstand | BSIG i. d. F. des NIS2UmsuCG (BGBl. 2025 I Nr. 301), in Kraft seit 06.12.2025 |
| Python-Version | 3.13.14 |
| boto3-Version | 1.35.0 |
| Scan-Dauer | 8.7s |
| Ausnahmen-Datei | exceptions-demo-firma.yaml |
| Ausnahmen angewendet | 1 |
Anhang B: §30 BSIG Referenz
Die 10 Kernmaßnahmen des §30 Abs. 2 BSIG (Normtext wörtlich nach Primärquelle):
- Risikoanalyse und IT-Sicherheitskonzepte — “Konzepte in Bezug auf die Risikoanalyse und auf die Sicherheit in der Informationstechnik”
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen — “Bewältigung von Sicherheitsvorfällen”
- Aufrechterhaltung des Betriebs — “Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement”
- Sicherheit der Lieferkette — “Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern”
- Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung — “Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von informationstechnischen Systemen, Komponenten und Prozessen, einschließlich Management und Offenlegung von Schwachstellen”
- Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen — “Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik”
- Grundlegende Schulungen und Sensibilisierung — “grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik”
- Kryptographie — “Konzepte und Prozesse für den Einsatz von kryptographischen Verfahren”
- Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und IKT-Verwaltung — “Erstellung von Konzepten für die Sicherheit des Personals, die Zugriffskontrolle und für die Verwaltung von IKT-Systemen, -Produkten und -Prozessen”
- MFA und gesicherte Kommunikation — “Verwendung von Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gegebenenfalls gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung”
Quelle aller Normtexte: https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__30.html, abgerufen am 2026-07-11.
Dieser Report wurde automatisch generiert von nis2scan v0.1.6. Er dient als technische Grundlage für die NIS2-Compliance-Dokumentation und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die NIS2-Kategorie beruht auf der Selbsteinstufung des Unternehmens und wurde nicht durch das Tool geprüft.